Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der HeimNetz Elektrotechnik UG

§ 1 Allgemeine Hinweise

Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der HeimNetz Elektrotechnik UG. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt die HeimNetz Elektrotechnik UG nicht an, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden, die auf eigene Geschäftsbedingungen verweisen, werden hiermit ausdrücklich abgelehnt. Jegliche Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

§ 2.1 Angebote

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Vertragsabschlüsse sowie Änderungen und Ergänzungen erfordern die Schriftform. Mündliche Nebenabreden entfalten nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Eine Verbindlichkeit besteht erst nach Unterzeichnung durch die Geschäftsführung. Mitarbeiter der HeimNetz Elektrotechnik UG sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen oder Zusicherungen zu treffen, die über den schriftlichen Vertragsinhalt hinausgehen.

§ 2.2 Netzanschluss nach Vertragsabschluss

Nach Auftragsvergabe wird die HeimNetz Elektrotechnik UG unverzüglich beim zuständigen Netzbetreiber prüfen, ob eine Anbindung der PV-Anlage an das öffentliche Netz möglich ist. Für die Korrektheit oder Aktualität der vom Netzbetreiber bereitgestellten Informationen übernimmt die HeimNetz Elektrotechnik UG keine Haftung. Eventuell durch den Netzbetreiber nachträglich in Rechnung gestellte Kosten werden nicht von der HeimNetz Elektrotechnik UG getragen.

§ 2.3 Vertragserfüllung

Der Vertrag mit der HeimNetz Elektrotechnik UG gilt als erfüllt, sobald die Anlage vollständig geliefert und in einen betriebsbereiten Zustand versetzt wurde. Dies schließt den Zählerwechsel durch den Netzbetreiber, den Netzanschluss und/oder das Monitoring mittels Anwendungssoftware aus. Eine Anlage wird als betriebsbereit betrachtet, wenn die elektrische Installation am Speicher und Wechselrichter abgeschlossen ist. Die bauseitige Fertigstellung der Anlage wird von der HeimNetz Elektrotechnik UG und dem Kunden in einem Abnahmeprotokoll bezüglich der AC-Montage dokumentiert.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

§ 3.1 Preisgestaltung und Anpassungen

Die Preise ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweils gültigen Angebot. Bei schriftlicher Auftragsbestätigung gelten die in dieser Bestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer. Sollte für bestimmte Aufträge kein Festpreis vereinbart sein, behalten wir uns vor, die am Tag der Lieferung bzw. Leistungserbringung gültigen Preise zu berechnen. Preisanpassungen sind möglich, wenn sich kostenbildende Faktoren wie Material-, Energie- oder Personalkosten nach Vertragsschluss erheblich verändern. Preiserhöhungen müssen sachlich begründet sein und dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

§ 3.2 Zusatzkosten und Abrechnungsmodalitäten

Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Nettopreise ab Werk. Verpackungs-, Transport- und Versandkosten werden gesondert berechnet. Falls eine Lieferung vereinbart wurde, sind wir berechtigt, gestiegene Transportkosten an den Kunden weiterzugeben. Eine frachtfreie Lieferung basiert auf einer optimalen Auslastung des Transportmittels; bei geringeren Mengen können Aufschläge anfallen. Die Entladung erfolgt an einer einzelnen Lieferstelle. Im Preis enthalten ist eine Wartezeit von bis zu 30 Minuten, darüber hinausgehende Verzögerungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 3.3 Umsatzsteuer

Die von der HeimNetz Elektrotechnik UG genannten Preise verstehen sich stets als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte aufgrund gesetzlicher Regelungen eine Umsatzsteuer von mehr als 0% anfallen, ist diese mit Fälligkeit der Rechnung zu entrichten. Die Zahlungspflicht ist unabhängig von einer möglichen Vorsteuererstattung des Kunden durch das Finanzamt.

 § 3.4 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen nach Zahlungsvereinbarung gemäß Auftragsbestätigung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungsstellung leistet. Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des BGB zu berechnen. Nehmen wir einen Kontokorrentkredit zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins entsprechenden Zinssatz zu berechnen.

§ 3.5 Zahlung

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird und eine Rückbelastung durch die einlösende Bank nicht erfolgt ist.

§ 3.6 Zahlungsverpflichtungen

Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt – werden insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst oder ist zu erwarten, dass der Kunde seinen künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt – so ist die gesamte Restschuld fällig, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten, wahlweise Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

§ 3.7 Aufrechnung und Zurückhaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 3.8 Skonto

Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§ 3.9 Gesamtforderung

Wir sind berechtigt, die Bezahlung der gesamten vertraglich geschuldeten Leistung im Voraus zu verlangen.

 

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang und Fertigstellung

§ 4.1 Lieferbedingungen und Fristen

Die im Vertrag vereinbarten Lieferfristen dienen lediglich der Orientierung. Ihre Einhaltung hängt von der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer ab. Der Kunde ist verpflichtet, seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nachzukommen, insbesondere pünktliche Zahlungen zu leisten, um Verzögerungen zu vermeiden.

§ 4.2 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware übergeben wurde. Ist ein Versand nicht möglich, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 4.3 Teilabnahme und Betriebsbereitschaft

Der Kunde hat die erbrachten Leistungen auf Verlangen abzunehmen, auch wenn die Inbetriebnahme noch aussteht. Die Anlage gilt als betriebsbereit, wenn die elektrische Installation am Speicher und Wechselrichter abgeschlossen wurde.

§ 4.4 Überlassung von Kalkulationen und Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 5 Technische Anforderungen und bauliche Gegebenheiten

§ 5.1 Bestandsanlagen

Erweiterungen bestehender Anlagen müssen den technischen Normen der VDE 0100 und den Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen.

§ 5.2 Netzanschluss und Elektroinstallation

Der Netzbetreiber stellt die erforderlichen Stromzähler bereit. Die HeimNetz Elektrotechnik UG übernimmt keine Haftung für Verzögerungen bei der Zählermontage.

§ 5.3 Erdarbeiten

Erdarbeiten, sofern erforderlich, sind nicht im Vertragsumfang der HeimNetz Elektrotechnik UG enthalten und stellen demzufolge keine vertraglich geschuldeten Leistungen dar.

§ 5.4 Elektroverteilung und Zählerschrank

Um die PV-Anlage elektrisch anzuschließen, muss die bestehende Elektroinstallation des Hauses den technischen Anforderungen der VDE0100 und der TAB des jeweiligen Netzbetreibers entsprechen, die eine reibungslose Integration ermöglichen. Die HeimNetz Elektrotechnik UG wird den vorhandenen Zählerschrank für diesen Zweck verwenden. Sollte bauseitig ein ergänzender Zählerschrank erforderlich werden, liegen die damit verbundenen Kosten in der Verantwortung des Kunden. Der ursprüngliche Zählerschrank bleibt unverändert und es wird keine Umschaltung der elektrischen Anlage vorgenommen. Die entstehenden Kosten für den ergänzenden Zählerschrank sind auch dann vom Kunden zu tragen, wenn dessen Bedarf erst nach Baubeginn oder durch den Netzbetreiber festgestellt wird.

§ 5.5 Unterkonstruktion

Die Unterkonstruktion wird vor Ort an die Dachgegebenheiten angepasst. Abweichungen von der Planung werden akzeptiert, sofern sie keine Mehrkosten verursachen.

§ 5.6 Erdung der PV-Anlage

Der Anschluss erfolgt an den obligatorisch bauseitig bereitzustellenden Potentialausgleich. Sollte seitens des Bauherrn keine Erdung bereitgestellt werden, obliegen die Kosten für deren Einrichtung dem Auftraggeber. Die entstehenden Kosten müssen auch dann getragen werden, wenn die Feststellung der fehlenden Erdung nach Baubeginn erfolgt.

§ 5.7 Statik des Dachstuhls

Der Kunde muss sicherstellen, dass die Statik des Dachstuhls den erforderlichen Anforderungen entspricht und ausgelegt ist für die Installation einer Photovoltaikanlage. HeimNetz Elektrotechnik UG haftet nicht für etwaige Folgeschäden dessen Ursache in der Statik des Dachstuhls wiederzufinden ist.

§ 5.8 Asbestfreiheit

Sollte das Objektdach des Kunden aus Well Eternit bestehen, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass dieses asbestfrei ist.

§ 5.9 Internetverbindung

Der Kunde hat sicherzustellen, dass durchgehend eine stabile Internetverbindung vorliegt, damit die Daten der PV-Anlage in der kundeneigenen App des Herstellers erfasst und dargestellt werden können. HeimNetz Elektrotechnik UG haftet in dem Zusammenhang nicht für fehlende Daten oder Übermittlungsprobleme die in Verbindung mit dem Internet stehen.

§ 5.10 Modulanzahl

Die HeimNetz Elektrotechnik UG verpflichtet sich zur Lieferung einer definierten Gesamtleistung in kWp, wobei die konkrete Modulanzahl ohne Belang ist. Sollte die installierte Modulanzahl eine höhere Gesamtleistung generieren, so wird diese Mehrleistung dem Kunden ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt. Der Kunde erkennt solch eine Mehrleistung als vertragsgemäß an. Gleiches gilt auch für eine Minderleistung, die durch eine spezifische Planung vor Ort entstanden ist, wodurch weniger Module als geplant platziert werden konnten. Wobei dem Kunden in dem Fall der jeweils festgesetzte Moduleinzelpreis im Rahmen der Schlussrechnung gutgeschrieben wird.  Jegliche zusätzlichen Absprachen und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Die Garantiebestimmungen sowie der Projektbericht gelten mit Vertragsunterzeichnung oder schriftliche Annahme des Angebots als akzeptiert.

§ 6 Rechte bei Mängeln

§ 6.1 Meldung

Der Kunde muss Mängel innerhalb einer Woche nach Feststellung schriftlich anzeigen. Mängel werden nachgebessert oder durch Ersatzlieferung behoben. Eine Vertragsrückabwicklung ist ausgeschlossen.

§ 6.2 Technische Produktbeschreibungen

Als Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes gelten die technischen Produktbeschreibungen sowie die jeweils gültigen Beschreibungen (z. B. Eignungsprüfungen) oder die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes. Die Angaben sind als annähernd zu betrachten und dienen immer als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand mangelfrei ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung enthalten keine verbindliche Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit der Ware. Wirtschaftlichkeitsberechnungen und darin enthaltene Ertragsprognosen stellen lediglich Berechnungsbeispiele dar und sind unverbindlich.

§ 6.3 Verjährung

Soweit sich nicht aus dem Gesetz unabdingbar einer längere Frist ergibt oder wir eine Garantie übernommen haben, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr. Im Übrigen gilt die vom Gesetz vorgegebene Frist. Die Fristen beginnen mit dem jeweiligen Liefer-/ Leistungsdatum.

§ 6.4 Umgang mit mangelhafter Ware

Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so liefern/ leisten wir unter Ausschluss sonstiger Rechte wegen des Mangels Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/-Ieistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatzlieferung/-Ieistung unverhältnismäßig im Vergleich mit dem Vorteil für den Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern. Eine Rückabwicklung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistung ihrer Natur nach einer Rückgewähr entzieht.

§ 6.5 Verfärbung

Verfärbungen an Modulen, die deren Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.

§ 6.6 Sachmängel

Sachmängel der Waren, die wir von Dritten beziehen und unverändert an den Kunden weiterliefern, haben wir – außer in den Fällen der Ziffer 7.2. – nicht zu vertreten.

§ 7 Haftung und Risiken

§ 7.1 Allgemeine Information – Haftung

Die Haftung für Schäden ist auf Fälle beschränkt, in denen ein Verschulden unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 7.2 Haftung gegenüber Kunden

Die Haftung gegenüber dem Kunden wird – außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln – ausgeschlossen.

§ 7.3 Haftungsbegrenzung

Unsere Haftung ist auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für einen außerhalb einer Eigenschaftszusicherung liegenden Mangelfolgeschaden oder entgangenen Gewinn ist nach Maßgabe von Ziffer 9.2. ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an sonstigen Rechtsgütern des Kunden sind ausgeschlossen.

 

§ 7.4 Montageschäden

Für Montagebeschädigungen haftet HeimNetz Elektrotechnik UG.

§ 7.5 Vollständigkeit Downloadcenter

Für die Vollständigkeit und Aktualität der im Download befinden Dokumente übernimmt die HeimNetz Elektrotechnik UG keine Haftung.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

§ 8.1 Allgemeine Information – Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist unzulässig.

§ 8.2 Eigentumserwerb

Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.

§ 8.3 Vermischung mit beweglichen Sachen

Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen – und zwar dergestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden – werden wir Miteigentümer dieser Sache; unser Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen z. Zt. der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Alleineigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungshypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstück seines Bestellers in Höhe des Teils, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht, an uns abgetreten.

§ 9 Kündigung und Schlussrechnung

§ 9.1 Kündigung

Macht der Kunde von dem ihm nach § 648 BGB (freies Kündigungsrecht) Gebrauch, sind die bis zur Kündigung von der HeimNetz Elektrotechnik UG erbrachten Leistungen zu vergüten und zusätzlich pauschal 20% der zum Kündigungszeitpunkt noch nicht erbrachten Leistungen. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass der Abzug höher als 80% ist. HeimNetz Elektrotechnik UG bleibt nachgelassen, einen niedrigeren Abzug nachzuweisen und damit eine höhere Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen geltend zu machen.

§ 9.2 Schlussrechnung

Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage gemäß den Vorgaben unter dem § 2.3, wird die HeimNetz Elektrotechnik UG die Schlussrechnungsstellung vornehmen. Diese Endsumme ist ohne jeglichen Abzug fällig. Durch die Begleichung der Schlussrechnung erfüllt der Kunde die gesamten finanziellen Verpflichtungen gegenüber der HeimNetz Elektrotechnik UG, unabhängig von noch ausstehenden administrativen Prozessen seitens der HeimNetz Elektrotechnik UG.

§ 9.3 Schadensersatz

Erfüllt der Kunde den Vertrag nicht, beträgt die Entschädigung pauschal 20% des Nettoauftragswertes (ohne MwSt.). Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der HeimNetz Elektrotechnik UG vorbehalten.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

§ 10.1 Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Energieertrag

Sämtliche angenommenen oder errechneten PV-Erträge sowie die damit verbundenen Autarkiewerte repräsentieren lediglich theoretische Modelle und können von tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Für solche Abweichungen übernimmt die HeimNetz Elektrotechnik UG keine Haftung. Ferner bilden diese Berechnungen weder die Geschäftsgrundlage noch einen Bestandteil des Vertrages.

§ 10.2 Staatliche Förderung

Die HeimNetz Elektrotechnik UG übernimmt keine Verantwortung für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln und haftet nicht für deren Genehmigung.

§ 10.3 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und gespeichert. Siehe dazu unsere Datenschutzrichtlinien.

§ 10.4 Gerichtsstand und Rechtswahl

Für alle Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der HeimNetz Elektrotechnik UG.

§ 10.5 Nutzung als Referenzobjekt

Der Kunde willigt ein, dass die HeimNetz Elektrotechnik UG die montierte Anlage fotografisch als Referenz nutzen darf.

§ 10.6 Verschattung/Verschmutzung

Der Kunde wurde darüber informiert, dass Verschattungen und/oder Verunreinigungen die Leistung einer PV-Anlage beeinträchtigen können. Die HeimNetz Elektrotechnik UG übernimmt in diesem Kontext keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Verschattungen und/oder Verunreinigungen.

 

§ 10.7 Unwirksamkeit von Bedingungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen oder gesetzlichen Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine dem Parteiwillen entsprechende Regelung ersetzt

§ 10.8 Reklamationen

Reklamationen sind zu richten an:

HeimNetz Elektrotechnik UG
Sorgenfrei 1
28205 Bremen
info@heimnetz-elektrotechnik.de

 

Stand: Januar 2025

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